AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1. balearpress ist eine Medienagentur, die Foto- und Textmaterial (nachstehend auch: Material) gegen Honorar zur Verfügung stellt.

1.2. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen balearpress und ihren Nutzern ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen balearpress und den Nutzern abgeändert werden. Abwei-chende oder entgegenstehende Bedingungen werden von balearpress nicht anerkannt, sofern balearpress diesen nicht ausdrücklich zugestimmt hat.

1.3. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Nutzer schriftlich, per Tele-fax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer der Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Nut-zer anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens werden Sie im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch hingewiesen.

2. Verwendungszweck des Materials

2.1. Soweit nicht besonders aufgeführt, unterliegt jede Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes.

2.2. Der Nutzer ist gegenüber balearpress verpflichtet, den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck der Fotos und/oder Texte genau anzugeben. Die Nutzung des Materials ist erst gestattet, nachdem balearpress diesem Verwendungszweck zugestimmt hat.

2.3. Sollte der Nutzer beabsichtigen, von dem angegebenen Verwendungszweck abzuweichen, so bedarf dies der zusätzlichen Einwilligung von balearpress.

2.4. Die von balearpress bereitgestellten Texte und Fotos dürfen nur redaktionell ver-wendet werden. Sie dürfen – sofern nichts anderes vereinbart – nur zur einmaligen Veröffentlichung und zum vereinbarten Verwendungszweck genutzt werden.

3. Umfang der Rechtsübertragung

3.1. balearpress steht das Urheberrecht an dem Material nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Überträgt balearpress Nutzungsrechte an dem Material ist – sofern nichts anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine umfassende Einräumung („Global-Buy-Out“) von Rechten für sämtliche Nutzungsarten erfolgt nicht. Das Material bleibt auch im Fall der Einräumung von Nutzungsrechten an den Nutzer stets Eigentum von balearpress. Auch durch die Zahlung von Honorar oder Schadensersatz erwirbt der Nutzer kein Eigentum an Texten oder digitalen Fotos.

3.2. Das Material wird von balearpress zunächst für eine Frist von 1 Monat zur Verfügung gestellt, innerhalb derer der Nutzer prüfen kann, ob das Material von ihm genutzt werden soll (Prüfmonat).

3.3. Soweit der Nutzer das Material innerhalb des Prüfmonats zunächst nur in Layout-programmen oder entsprechender Weise zur Prüfung einer Veröffentlichung testweise nutzt, ist diese Nutzung kostenfrei. Ein darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere jede Form der Veröffentlichung, ist kostenpflichtig. Soweit der Nutzer das Material in anderer Weise als zum Testen nutzt, beispielsweise zur Illustration oder Betextung firmeninterner Schreiben, gilt das als kostenpflichtige Veröffentlichung.

3.4 Die Nichtbenutzung des Materials ist innerhalb des Prüfmonats ab Lieferdatum gegenüber balearpress mitzuteilen. Der Nutzer muss das Material ab der Mitteilung, spätestens aber nach Ablauf des Prüfmonats von allen Speicherungsmedien und/oder Testausdrucken löschen/beseitigen.

3.5. Teilt der Nutzer die Nichtnutzung des Materials nicht innerhalb des Prüfmonats mit, so ist auch ohne Verwendung des Materials das Honorar in gleicher Höhe fällig, als wäre es verwendet worden.

3.6. Das Material darf im Übrigen von dem Zeitpunkt des Downloads bis zur einmaligen Veröffentlichung gespeichert werden. Nach Ablauf dieses Zeitraumes sind das Material sowie alle Kopien aus allen Speichermedien zu löschen. Eine Vervielfältigung, elektroni-sche oder sonstige Speicherung des Materials durch den Nutzer, die über den eingeräumten Nutzungszweck hinausgeht, ist nicht gestattet.

3.7. Die Weitergabe des Materials an Dritte ist nicht gestattet. Für eine unberechtigte Weitergabe oder Nutzung des Materials ist in jedem Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

4. Gewährleistung

4.1. Reklamationen hinsichtlich technischer oder sonstiger Mängel, die das Material betreffen, sind binnen 24 Stunden nach dem Downloading bzw. bei versteckten Mängeln unverzüglich nach Kenntnis mitzuteilen. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht balearpress zu. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Nutzer das Honorar mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinaus gehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn balearpress hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

4.2. Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für das gelieferte Material beträgt – außer im Fall von Schadensersatzansprüchen – zwölf Monate ab Erhalt des Materials.

5. Haftungsbeschränkung

5.1. Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung der Beiträge. balearpress übernimmt keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr für die Persönlichkeits-, Marken-, Urheberrechts- und Eigentumsrechte Dritter. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Nutzer etwaigen Dritten schadensersatzpflichtig. Der Nutzer stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Bildes frei. Die Klärung der Persönlichkeitsrechte liegt vorbehaltlich einer ausdrücklich gegenteiligen Vereinbarung mit balearpress auf Seiten des Nutzers.

Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss sind Mängel und Mangelfolgeschäden, die balearpress oder seine Erfüllungsgehilfen durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Diese Ausnahmen gelten ebenfalls, wenn balearpress Mängel arglistig verschwiegen oder Mängelfreiheit garantiert hat. Ferner sind ausgenommen Schäden für Leben, Körper oder Gesundheit aufgrund vorsätzlicher und fahrlässiger Pflichtverletzung durch balearpress oder seine Erfüllungsgehilfen. Die Gewährleistung ist zudem bei Kauf- und Werkverträgen nicht ausgeschlossen, wenn eine vertragswesentliche Hauptpflicht von balearpress verletzt wurde.

6. Urhebervermerk

6.1. balearpress verlangt ausdrücklich einen Urhebernachweis (Copyright-Vermerk). Der Nutzer verpflichtet sich, Texte und Fotos mit folgendem Copyright-Vermerk zu veröffentlichen: balearpress.

6.2. Der Copyright-Vermerk muss so platziert sein, dass eine eindeutige Zuordnung des Urhebers möglich ist. Dies gilt für alle Nutzungsarten.

6.3. Für unterlassene, unvollständig, falsch platzierte oder nicht zuordnungsfähige Urhebervermerke hat balearpress Anspruch auf einen Aufschlag in Höhe des vereinbarten Honorars.

7. Belege über die Veröffentlichung

balearpress hat bei jeder Veröffentlichung eines Beitrages Anspruch auf Mitteilung darüber, wo und wann die Veröffentlichung erfolgt ist. Außerdem muss balearpress die jeweilige Internetadresse des Beitrags mitgeteilt oder eine digitale Kopie des Beitrags bzw. ein Ausdruck des veröffentlichten Beitrags zur Verfügung gestellt werden.

8. Honorar

8.1. Jede Verwendung des Materials ist honorarpflichtig.

8.2. Die Höhe des Honorars wird vor der Verwendung vereinbart. Es richtet sich, soweit die Parteien im Einzelfall keine explizite Vereinbarung über die Höhe des Honorars getroffen haben, nach der Honorarübersicht des Deutschen Journalisten-Verbandes in der jährlich gültigen  Fassung (für Tageszeitungen gilt der mittlere Satz in der Kategorie „Reportagen, Gerichtsberichte, Spitzen, Glossen, etc.)“ sowie der Übersicht Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).

8.3. Honorarvereinbarungen gelten nur für den genau bezeichneten Verwendungszweck und Umfang im vereinbarten Medium und Sprachraum sowie für die vereinbarte Nut-zungsdauer. Jede darüber hinaus gehende Nutzung, auch die Online-Nutzung bei einer digitalen Zweitverwertung, bedarf einer erneuten Vereinbarung.

8.4. Mit den vereinbarten Vergütungssätzen ist die einmalige Nutzung des Materials in dem jeweiligen Medium abgegolten. Soweit eine Exklusivnutzung (s.u.) vereinbart worden ist, erlischt die Ausschließlichkeit mit dem Ablauf des Tages der Erstveröffentlichung.

8.5. Für bestelltes oder angenommenes Material wird das Honorar ohne Rücksicht auf eine verzögerte Veröffentlichung 1 Monat nach Ablieferung des Materials in Rechnung gestellt.

8.6. Alle Honorarvereinbarungen verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

9. Zahlungsbedingungen

9.1. Das Honorar muss innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsstellung bezahlt werden.

10. Art des Angebots

10.1. Es handelt sich um ein freibleibendes Angebot. Soweit nicht anderes vereinbart, ist balearpress berechtigt, Texte und Fotos zeitgleich anderen Verlagen anzubieten.

10.2. Eine Exklusivnutzung des Materials kann zwischen dem Nutzer und balearpress vereinbart werden.

11. Teilwirksamkeit, anwendbares Recht

11.1. Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit dieser Bestimmungen im Übrigen.

11.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.